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   BFH, 09.02.2009 - III R 20/07   

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https://dejure.org/2009,11653
BFH, 09.02.2009 - III R 20/07 (https://dejure.org/2009,11653)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2009 - III R 20/07 (https://dejure.org/2009,11653)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - III R 20/07 (https://dejure.org/2009,11653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten volljährigen Kindes; Ermessensfehler der Familienkasse; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 66 Abs. 1; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 1, 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Auszahlung des Kindergeldes an dritte Personen im Falle des Nichtnachkommens des Kindergeldberechtigten seiner Unterhaltspflicht; Steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes als Sinn u. Zweck des Kindergeldes

  • datenbank.nwb.de

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger bei Unterbringung des behinderten volljährigen Kindes in einer Pflegeeinrichtung; Lebensbedarf eines behinderten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der Auszahlung des Kindergeldes an dritte Personen im Falle des Nichtnachkommens des Kindergeldberechtigten seiner Unterhaltspflicht; Steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes als Sinn u. Zweck des Kindergeldes

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 1 S 4, BGB § 1610 Abs 2, BGB § 1612 Abs 1, AO § 5, FGO § 102
    Abzweigung; Betreuung; Ermessen; Heimunterbringung; Kindergeld; Unterhalt

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 20/07
    Die Eingliederungshilfe mindert nicht die Bedürftigkeit des S, da sie subsidiär ist und den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Verpflichtung befreien soll (Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Denn diese Regelung hat lediglich zur Folge, dass der gesetzliche Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialleistungsträger, soweit er den Betrag von 26 EUR bzw. 46 EUR überschreitet, ausgeschlossen ist, setzt also voraus, dass überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Auf die Gründe der Nichterfüllung der Unterhaltspflicht kommt es nicht an (Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Hieraus schließt der Senat, dass eine Abzweigung ermessensfehlerhaft ist, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus leistet (Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 20/07
    Der Lebensbedarf eines behinderten Kindes besteht aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) in Höhe des Existenzminimums eines Erwachsenen, zu dem z.B. auch Kontakte zur Familie, Teilnahme am kulturellen Leben, und Erholung gehören, und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf, der auch ergänzende persönliche Betreuungsleistungen der Eltern und Fahrtkosten umfasst (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75, unter II. 1. c d).
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 20/07
    In einem solchen Fall sind die Eltern in der Regel wirtschaftlich nicht mehr in einer Weise belastet, die eine Entlastung im Wege des Familienleistungsausgleichs erfordert (BTDrucks 13/1558, 164; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II. 1. c aa).
  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 20/07
    Lediglich dann, wenn nur eine Entscheidung ermessensgerecht erscheint (sog. Ermessensreduzierung auf Null), ist das FG befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Familienkasse zu setzen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201).
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 169/97

    Geistige Behinderung - Erwerbsunfähigkeit - Erweiterte Eingliederungshilfe -

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 20/07
    Es entspricht der Billigkeit, diese Kosten der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn der Beigeladene das Revisionsverfahren jedenfalls dadurch wesentlich gefördert hat, dass er auf mündliche Verhandlung verzichtet und eine Entscheidung des Senats ohne mündliche Verhandlung ermöglicht hat (BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443, m.w.N.).
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 2/17

    Schlichter Änderungsantrag nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Klagefrist -

    Ansonsten ist es gehalten, sich auf eine Aufhebung der Behördenentscheidung zu beschränken (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201; vom 9. Februar 2009 III R 20/07, juris, unter II.3.a; Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 102 FGO Rz 1d).
  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 177/07

    Keine Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Sozialhilfeträgers bei

    Aber selbst wenn auch ein volljähriger Behinderter nur Anspruch auf einen seinen Betreuungsbedarf abdeckenden Barunterhalt hätte, ist im Rahmen der vorzunehmenden Ermessensausübung zur Frage der Abzweigung des Kindergeldes die Gewährung von Betreuungsunterhalt - unabhängig von der Zahlung einer Geldrente - aus kindergeldspezifischen Gesichtspunkten in die Ermessenserwägung einzubeziehen: Trägt der Kindergeldberechtigte durch seine Betreuung außerhalb der Einrichtung tatsächlich dazu bei, einen behinderungsbedingten Mehrbedarf zu befriedigen oder entstehen dem Kindergeldberechtigten im Rahmen der natürlichen Kontaktpflege zwischen Eltern und Kind Aufwendungen für Besuche, Freizeitaktivitäten und spezielle Urlaubskosten, so entspricht es jedenfalls dem vorgenannten alternativen Zweck des Kindergeldes, die Familie des - hier behinderten - Kindes zu fördern, Leistungen solcher Art, die keinen Luxus darstellen, in die Ausübung des Abzweigungsermessens einzubeziehen (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10102/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 36/07; vom 21. März 2005 10 K 10366/04, EFG 2005, 1219; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 1. Februar 2007 13 K 2752/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 20/07).

    In diesem Fall sind jedoch die Unterhaltsaufwendungen - entgegen dem obiter dictum am Ende des BFH-Urteils III R 65/04 - nicht zu pauschalieren, sondern zu bewerten (so auch: Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 1. Februar 2007 13 K 2752/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 20/07).

    Zudem sind zu der Rechtsproblematik bereits beim BFH u.a., unter den Az.: III R 6/07, III R 20/07, III R 36/07, III R 37/07, III R 38/07, III R 39/07 mehrere Revisionsverfahren anhängig.

  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 178/07

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialhilfeträger bei in Folge Mittellosigkeit nicht

    Aber selbst wenn auch ein volljähriger Behinderter nur Anspruch auf einen seinen Betreuungsbedarf abdeckenden Barunterhalt hätte, ist im Rahmen der vorzunehmenden Ermessensausübung zur Frage der Abzweigung des Kindergeldes die Gewährung von Betreuungsunterhalt - unabhängig von der Zahlung einer Geldrente - aus kindergeldspezifischen Gesichtspunkten in die Ermessenserwägung einzubeziehen: Trägt der Kindergeldberechtigte durch seine Betreuung außerhalb der Einrichtung tatsächlich dazu bei, einen behinderungsbedingten Mehrbedarf zu befriedigen oder entstehen dem Kindergeldberechtigten im Rahmen der natürlichen Kontaktpflege zwischen Eltern und Kind Aufwendungen für Besuche, Freizeitaktivitäten und spezielle Urlaubskosten, so entspricht es jedenfalls dem vorgenannten alternativen Zweck des Kindergeldes, die Familie des - hier behinderten - Kindes zu fördern, Leistungen solcher Art, die keinen Luxus darstellen, in die Ausübung des Abzweigungsermessens einzubeziehen (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10102/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 36/07; vom 21. März 2005 10 K 10366/04, EFG 2005, 1219; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 1. Februar 2007 13 K 2752/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 20/07).

    In diesem Fall sind jedoch die Unterhaltsaufwendungen - entgegen dem obiter dictum am Ende des BFH-Urteils III R 65/04 - nicht zu pauschalieren, sondern zu bewerten (so auch: Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 1. Februar 2007 13 K 2752/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 20/07).

    Zudem sind zu der Rechtsproblematik bereits beim BFH u.a., unter den Az.: III R 6/07, III R 20/07, III R 36/07, III R 37/07, III R 38/07, III R 39/07 mehrere Revisionsverfahren anhängig.

  • BFH, 26.11.2009 - III R 67/07

    Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund

    Denn die Beigeladene hat durch den Verzicht auf mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren das Verfahren gefördert (z. B. Senatsurteile vom 9. Februar 2009 III R 36/07 und III R 20/07, nicht amtlich veröffentlicht, und BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443, m. w. N.).
  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 481/10

    Keine Abzweigung des Kindergeldes an Sozialhilfeträger bei Aufnahme des

    Die Beigeladene ist ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht vollständig nachgekommen, da sie die von der Klägerin getragenen Kosten des Lebensbedarfes - mit Ausnahme ihres Kostenbeitrages - nicht übernommen hat (BFH, Urt. v. 09.02.2009, III R 20/07, nicht amtlich veröffentlicht; BFH, Urteil vom 09.02.2009, III R 37/07, aaO).

    Dabei sind auch im Verhältnis zu den Kosten des Sozialleistungsträgers geringe Aufwendungen für das Kind mit einzubeziehen (BFH, Urteil vom 09.02.2009, III R 20/07).

    Entstehen dem Kindergeldberechtigten Aufwendungen für das volljährige behinderte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes, kommt eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht (so grundlegend der BFH in den Urteilen vom 09.02.2009, III R 20/07 und III R 37/07, aaO).

  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 465/10

    Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungen gewährenden

    Der Kläger ist seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht vollständig nachgekommen, da er die von dem Beigeladenen getragenen Kosten des Lebensbedarfes - mit Ausnahme seines Kostenbeitrages - nicht übernommen hat (BFH, Urt. v. 09.02.2009, III R 20/07, nicht amtlich veröffentlicht; BFH, Urteil vom 09.02.2009, III R 37/07, aaO).

    Dabei sind auch im Verhältnis zu den Kosten des Sozialleistungsträgers geringe Aufwendungen für das Kind mit einzubeziehen (BFH, Urteil vom 09.02.2009, III R 20/07).

    Entstehen dem Kindergeldberechtigten Aufwendungen für das volljährige behinderte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes, kommt eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht (so grundlegend der BFH in den Urteilen vom 09.02.2009, III R 20/07 und III R 37/07, aaO).

  • FG Thüringen, 19.03.2013 - 1 K 1013/11

    Zu den Voraussetzungen für eine Abzweigung von Kindergeld an

    Dabei sind auch im Verhältnis zu den Kosten des Sozialleistungsträgers geringe Aufwendungen für das Kind mit einzubeziehen (BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 20/07 n.V.).

    Entstehen dem Kindergeldberechtigten Aufwendungen für das volljährige behinderte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes, kommt eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht (so grundlegend der BFH in den Urteilen vom 9. Februar 2009, III R 20/07 und III R 37/07 vom 9. Februar 2009, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928).

  • FG Köln, 29.01.2014 - 7 K 2316/13

    Schlichte Änderung von Steuerbescheiden als Ermessensentscheidung

    Eine solche Ermessensreduzierung auf Null liegt vor, wenn durch die Sachlage des Einzelfalls die Ermessensgrenzen ausnahmsweise so eingeengt sind, dass nur eine bestimmte Entscheidung richtig ist, während jede andere notwendig zu einem Ermessensfehler führen müsste; dann darf nur diese eine Entscheidung getroffen werden (vgl. nur BFH-Urteil v. 9.2.2009 III R 20/07, juris, und Drüen in: Tipke/Kruse, AO § 5 m. w. N.).
  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 309/10

    Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungen gewährenden

    Die Beigeladene ist ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht vollständig nachgekommen, da sie die von der Klägerin getragenen Kosten des Lebensbedarfes nicht übernommen hat (BFH, Urt. v. 09.02.2009, III R 20/07, nicht amtlich veröffentlicht; BFH, Urteil vom 09.02.2009, III R 37/07, aaO).

    Dabei sind auch im Verhältnis zu den Kosten des Sozialleistungsträgers geringe Aufwendungen für das Kind mit einzubeziehen (BFH, Urteil vom 09.02.2009, III R 20/07).

    Entstehen dem Kindergeldberechtigten Aufwendungen für das volljährige behinderte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes, kommt eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht (so grundlegend der BFH in den Urteilen vom 09.02.2009, III R 20/07 und III R 37/07, aaO).

  • FG Thüringen, 19.03.2013 - 1 K 1012/11

    Zu den Voraussetzungen für eine Abzweigung von Kindergeld an

    Dabei sind auch im Verhältnis zu den Kosten des Sozialleistungsträgers geringe Aufwendungen für das Kind mit einzubeziehen (BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 20/07 n.V.).

    Entstehen dem Kindergeldberechtigten Aufwendungen für das volljährige behinderte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes, kommt eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht (so grundlegend der BFH in den Urteilen vom 9. Februar 2009, III R 20/07 und III R 37/07 vom 9. Februar 2009, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928).

  • FG Niedersachsen, 15.03.2019 - 2 K 65/18

    Streit über die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlten Kindergeldes

  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 4 K 2995/07

    Keine Abzweigung von Kindergeld zugunsten des Sozialhilfeträgers bei erheblichem

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